Bei häuslicher Pflege kann ab Pflegegrad 2 Pflegegeld, das Sie frei für sich selbst oder für Pflegende inspruch nehmen können beansprucht werden (die aktuellen Konditionen erfahren Sie z.B. hier.

 

Bei Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst werden Pflegesachleistungen gezahlt. Die aktuellen Konditionen erfahren Sie z.B. hier.

Pflegegeld und Sachleistungen sind miteinander zu konbinieren. Wie das im konkreten Einzelfall möglich ist, dazu können wir Sie beraten und Ihnen ein Angebot machen.

Außerden gibt es bei allen Pflegegraden einen Entlastungsbetrag (aktuell 131 €, der durch eine zugelassene Firma für haushaltnahe Leistungen verwendet werden kann (bei Pflegegrad 1 auch für Grundpflege). Dazu können wir Ihnen auch ein Angebot unterbreiten.