Hilfsmittel werden von der Krankenkasse finanziert. Voraussetzung ist, dass das Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis der GKV gelistet ist. Ein Arzt kann das Hilfsmittel verordnen (ein Pflegegrad ist dafür nicht erforderlich).
Die Krankenkasse genehmigt die Verordnung und beauftrag ein Sanitätshaus mit der Lieferung. Das klingt einfach, praktisch gibt es aber Stolpersteine.Krankenkassen genehmigen meist Festbeträge für das billigste Produkt (was dann auch qualitativ am unteren Ende ist). Vertrags-Sanitätshäuser sind oft "nicht um die Ecke" sondern territorial entfernt, was die Abwicklung weiter erschwert. Wenn die Krankenkasse nicht zuständig ist, können Pflegehilfsmittel auch bei der Pflegekasse beantragt werden.
Wer von Qualität andere Vorstellungen hat als die Krankenkasse und/oder auf schnelle Lieferung angewiesen ist, für den ist der Kauf auf eigene Rechnung bei einem Online-Sanitätshaus eine Alternative. Satte Rabatte und schnelle Lieferung garantiert!