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Service

Hier haben wir alle Informationen zusammengefasst, die nicht direkt mit unserer Pflegeleistung zusammenhängen, die aber für Sie als Pflegebedürftiger oder Pflegender hilfreich sein können. Das geht von Rechtsvorschriften im Pflegebereich  bis zu Links, wo man Pflegehilfsmittel günstig bekommt. Wir sind auch in diesen Fragen kompetent und gut vernetzt. Wir kennen den gesamten Leistungskatalog der Pflegekasse und können Sie beraten, welche Leistungen Sie in Ihrem speziellen Pflegefall in Anspruch nehmen können. Fragen Sie uns.

Pflegegrad beantragen

Pflegegrad beantragen

Gesetzlich Versicherte beantragen einen Pflegegrad bei ihrer Krankenkasse/Pflegekasse. Das geht formlos (z.B. per Telefon oder im Servicecenter) per Formular, bei vielen Krankenkassen auch online.

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Inkontinenzmaterial

Inkontinenzhilfsmittel

Inkontinenzprodukte sind keine Leistung der Pflegekasse. Sie können bei Bedarf vom Arzt verordnet werden (zweckmäßig mit einer Jahresverordnung). Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.

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Hilfreiche Links

Hilfreiche Links

Wer hat sich nicht schon mal im Internet "verfahren"? Wenn man bei Google nach pflegerelevanten Themen sucht, hat man ein Abende füllendes Programm. Warum nicht erst mal mit den Links probieren, die für uns zielführend waren?

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Kombileistung - was ist das?

Kombinationsleistung in der Pflege ist die prozentuale Aufteilung zwischen Pflegegeld und pflegerischen Sachleistungen im beliebigen Verhältnis (zusammen 100 %).

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Entlastungsbetrag

Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden, steht bei allen Pflegegraden ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 € zu.

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Er wird nur nachträglich ausbezahlt für bestimmte Leistungen zur Entlastung von Pflegenden oder zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit von Pflegebedürftigen.

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Entlastungsbetrag

Pflegehilfsmittel

Ab Pflegegrad 2 besteht bei häuslicher Pflege Anspruch auf 42 €/ Monat für Verbrauchsmaterial zur Pflege. Es gibt diverse Lieferanten für "Pflegeboxen". Das Sortiment an "Einmal"-Artikeln und Verbrauchsmaterial ist bei allen Lieferanten ähnlich.

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Leistungen der Pflegekasse

Leistungen der Pflegekasse

 Bei häuslicher Pflege kann ab Pflegegrad 2 Pflegegeld, das Sie frei für sich selbst oder für Pflegende inspruch nehmen können beansprucht werden (die aktuellen Konditionen erfahren Sie z.B. hier.

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Hilfsmittel Antrag

Hilfsmittel beantragen

Hilfsmittel werden von der Krankenkasse finanziert. Voraussetzung ist, dass das Hilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis der GKV gelistet ist. Ein Arzt kann das Hilfsmittel verordnen (ein Pflegegrad ist dafür nicht erforderlich).

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