Kombinationsleistung in der Pflege ist die prozentuale Aufteilung zwischen Pflegegeld und pflegerischen Sachleistungen im beliebigen Verhältnis (zusammen 100 %).

Diese Leistungsart ist immer dann sinnvoll, wenn eine Pflegeperson verfügbar ist, aber mit der kompletten Pflege überfordert ist. Wir können in einer Beratung ein individuelles Pflegekonzept erstellen und Ihnen ein Angebot machen. Kontaktieren Sie uns.